Parkkarten für
Bitte füllen Sie alle benötigten Felder aus und legen die geforderten Unterlagen bei, nur dann kann Ihr Antrag auf eine Parkberechtigung so rasch wie möglich bearbeitet werden.
Unternehmer, die ihren Betriebsstandort in der Kurzparkzone (Blauen Zone) oder der Grünen Zone haben, Inhaber von betriebsnotwendigen Fahrzeugen sind und über keine bzw. nicht ausreichende Stellplätze auf Eigengrund verfügen, haben die Möglichkeit, für zwei Teilzonen der Grünen Zone eine Parkberechtigungskarte zu beantragen.
Die antragstellende Person bestätigt, dass die oben angeführte Adresse der Betriebsstandort ist, an dem keine bzw. nicht ausreichende Stellplätze auf Eigengrund vorhanden sind, das antragstellende Unternehmen Inhaber des angeführten Kraftfahrzeuges ist und dieses überwiegend (das heißt zu mehr als 50 %) für das angeführte Unternehmen betrieblich genutzt wird, was im Bedarfsfall durch eine Bestätigung einer Steuerberatung belegt werden könnte.
Eine Übersicht der Teilzonen finden Sie HIER
* Gewerbeberechtigung/Firmenbuchauszug
* Zulassungsschein