Antrag Parkberechtigung Baden bei Wien

  • Baden bei Wien, Österreich

Antrag Parkberechtigung Baden bei Wien

Füllen Sie Ihren Antrag für eine Parkberechtigung in der Blauen oder Grünen Zone einfach Online aus!

Bitte füllen Sie alle benötigten Felder aus und legen die geforderten Unterlagen bei, nur dann kann Ihr Antrag auf eine Parkberechtigung so rasch wie möglich bearbeitet werden.


Angaben zur Person

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Bitte geben Sie Ihren Nachname ein.
Bitte geben Sie eine gültige Emailadresse ein.

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Wohnsitzadresse

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Antrag für Berechtigung

Bitte wählen Sie eine Zone aus.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Blauen Zone (Kurzparkzone) haben, können Sie eine Jahresparkkarte um 250 Euro (zuzüglich 21,00 Euro Bundesabgabe + 42,40 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe) erwerben.
Alternativ können Sie eine Jahresparkkarte um € 125 für die Grüne Zone beantragen. Eine Bewilligung für blaue und grüne Zone ist nicht möglich.


Laufzeit der Berechtigung

Wählen Sie den gewünschten Zeitraum (max. 2 Jahre)

Wählen Sie das Beginndatum (bitte beachten Sie, die Bearbeitung nimmt min. 7 Werktage in Anspruch)

In der Grünen Zone haben Sie als Hauptwohnsitzerinnen und Hauptwohnsitzer die Möglichkeit, die Jahresparkkarte um 125 € zu erwerben.

Laufzeit der Berechtigung

Wählen Sie das Beginndatum (bitte beachten Sie, die Bearbeitung nimmt min. 7 Werktage in Anspruch)


Angaben zum Fahrzeug

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Bitte geben Sie die Marke Ihres Fahrzeugs ein.

Bitte verwenden Sie lateinische Buchstaben!

Bitte geben Sie Ihr Kennzeichen ein.

Dokumente

* Zulassungsschein

Bei Firmenfahrzeugen ist eine Bestätigung des Zulassungsbesitzers beizulegen, dass die private Nutzung des Fahrzeuges gestattet ist und ein Lohnzettel als Nachweis für die Privatnutzung mit Sachbezug

Bestätigung Arbeitgeber

Nicht relevante Informationen am Lohnzettel können geschwärzt werden

Lohnzettel

Bestätigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters, einer berufsmäßigen Parteienvertreterin oder eines berufsmäßigen Parteienvertreters, der (Bilanz-)Buchhalterin oder des (Bilanz-)Buchhalters, dass Sie ein Firmenauto mindestens 15 Prozent privat benutzen

Bestätigung SteuerberaterIn

Rechtliche Hinweise